Immobilienkauf in der Dominikanischen Republik

Immobilienkauf in der Dominikanischen Republik

Ein umfassender Leitfaden für internationale Investoren

In der Dominikanischen Republik gibt es keine Beschränkungen für Ausländer oder im Ausland lebende Dominikaner, die in Immobilien investieren und Eigentum erwerben möchten.

Es wird dringend empfohlen, vor einem Immobilienkauf rechtlichen Rat bei einem qualifizierten Immobilienanwalt einzuholen.

Ein Anwalt kann Sie durch die rechtlichen Komplexitäten führen und einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.

Hauptvorteile

Keine Beschränkungen

Ausländische Käufer haben dieselben Eigentumsrechte wie Einheimische

Wachsender Markt

Stetige Wertsteigerung und Vermietungsmöglichkeiten

Rechtssicherheit

Transparentes Grundbucheintragsverfahren

Hauptvorteile für ausländische Käufer

Gleiche Eigentumsrechte

Ausländische Investoren genießen dieselben Eigentumsrechte wie dominikanische Staatsbürger

Hauptvorteil

Aufenthaltsmöglichkeiten

Immobilienbesitz kann zu Aufenthaltserlaubnissen führen

Hauptvorteil

Steuervorteile

Grundsteuerbefreiungen für qualifizierende Immobilien

Hauptvorteil

Mieteinnahmen

Starker Mietmarkt, besonders in Touristenregionen

Hauptvorteil

Rechtliches Vorverfahren vor dem Kauf

Vor dem Kauf sollte ein Anwalt den Rechtsstatus der Immobilie prüfen. Die rechtliche Vertretung des Käufers stellt sicher, dass alle Dokumente in Ordnung sind und die Immobilie einen einwandfreien Eigentumstitel hat.

Eigentumsurkunde

Amtliche Eigentumsbescheinigung aus dem Grundbuchamt

Vermessungsplan

Amtlicher Katasterplan mit Grenzen und Abmessungen

Identitätsnachweise

Personalausweis oder Reisepass des Verkäufers

Steuerbescheinigung

Bescheinigung über den Grundsteuerstatus (IPI)

Firmenunterlagen

Unternehmensdokumente wenn der Verkäufer eine Firma ist

Wohnungseigentumsordnung

Regelwerk bei Eigentum in einer Wohnanlage

Hauptvorteile

Hauptvorteile

Century 21 Perdomo verfügt über erfahrene Immobilienanwälte, die Sie durch den gesamten Prozess begleiten - von der Due-Diligence-Prüfung bis zur finalen Eigentumsübertragung

Eigentumsübertragungsprozess

Für die Eigentumsübertragung sind folgende Schritte erforderlich:

Unterzeichnung des Kaufvertrags

Tag 1

Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt werden. Bei verheirateten Verkäufern muss auch der Ehepartner unterschreiben.

Immobilienbewertung

Tag 7-14

Ein amtliches Gutachten der Steuerbehörde (DGII) einholen.

Zahlung der Steuern

Tag 15-20

Zahlung der 3%igen Übertragungssteuer basierend auf dem DGII-Gutachtenwert.

Dokumenteneinreichung

Tag 21-30

Einreichung des Übertragungsvertrags, Eigentumsnachweis des Verkäufers, DGII-Dokumente und Identitätsnachweise beim Grundbuchamt.

Neue Eigentumsurkunde

Tag 31-45

Das Grundbuchamt stellt eine neue Eigentumsurkunde auf den Namen des Käufers aus.

Der Prozess dauert etwa 45 Tage von der Vertragsunterzeichnung bis zum Erhalt der neuen Eigentumsurkunde.

Kostenaufschlüsselung

Kostenüberblick beim Immobilienkauf:

Kostenposten
Bezahlt von

Anwaltshonorare

1% des Kaufwerts (mindestens 1.000 US$)

Käufer

Übertragungssteuer

3% des geschätzten Immobilienwerts

Käufer

Nebenkosten

Ca. 250 US$

Käufer

Maklerprovision

5-10% des Immobilienwerts

Verkäufer

Kostenrechner

Für eine präzise Berechnung aller Kosten im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Immobilienkauf konsultieren Sie unseren Immobilienanwalt. Die tatsächlichen Kosten können je nach Immobilienwert, Standort und anderen Faktoren variieren.

Steuerinformationen

Übertragungssteuern

Die Grunderwerbssteuer beträgt 3% des geschätzten Werts plus 250 US$ Nebenkosten.

Steuerberechnungsbeispiel

Immobilienwert: 200.000 US$

Übertragungssteuer (3%): 6.000 US$

Nebenkosten: 250 US$

Gesamtübertragungskosten: 6.250 US$

Erbschaft von Immobilien durch Ausländer

Es gibt keine Beschränkungen für Ausländer, die in der Dominikanischen Republik Immobilien erben.

Erbschaftssteuersätze

Dominikanische Erben mit Wohnsitz

3% für in der Dominikanischen Republik ansässige Erben

Beispielberechnung

Immobilienwert: 300.000 US$
Erbschaftssteuer (3%): 9.000 US$

Ausländische Erben mit Wohnsitz

4,5% für im Ausland lebende Begünstigte

Beispielberechnung

Immobilienwert: 300.000 US$
Erbschaftssteuer (4,5%): 13.500 US$

Wichtiger Hinweis: Die Erbschaftssteuer wird auf Basis des von der dominikanischen Steuerbehörde (DGII) geschätzten Immobilienwerts berechnet und nicht unbedingt dem Marktwert.

Unternehmensgründung nach dominikanischem Recht

Für die Gründung einer dominikanischen Gesellschaft zur Immobilienverwaltung oder -erwerb gibt es zwei Haupttypen:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.R.L.)

Capital Requirement

Mindestkapital: RD$100.000,00

Gesellschafter

Mindestens 2, maximal 50 Gesellschafter

Geschäftsführung

Nur ein Geschäftsführer erforderlich (natürliche Person)

Haftung

Haftung beschränkt auf Kapitaleinlage

Empfohlen für

  • Mittlere Immobilieninvestitionen
  • Mehrere Investoren oder Familienmitglieder
  • Geschäftsaktivitäten über Immobilienbesitz hinaus

Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (E.I.R.L.)

Mindestkapital

Kein Mindestkapital

Ownership

Keine Gesellschafter, nur ein Eigentümer (natürliche Person)

Management

Wird vom Eigentümer geführt

Best For

  • Einzelne Immobilieninvestitionen
  • Einzelinvestoren
  • Einfache Unternehmensstrukturen
  • Geringerer Verwaltungsaufwand

Rechtliche Unterstützung bei Unternehmensgründung

Century 21 Perdomo arbeitet mit erfahrenen Juristen zusammen, die Sie bei der Gründung dominikanischer Gesellschaften für Immobilieninvestitionen unterstützen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, Ausländer können Strandgrundstücke mit denselben Rechten wie Einheimische besitzen.

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