
Ein umfassender Leitfaden für internationale Investoren
Beratungstermin vereinbarenEs wird dringend empfohlen, vor einem Immobilienkauf rechtlichen Rat bei einem qualifizierten Immobilienanwalt einzuholen.
Ein Anwalt kann Sie durch die rechtlichen Komplexitäten führen und einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.
Ausländische Käufer haben dieselben Eigentumsrechte wie Einheimische
Stetige Wertsteigerung und Vermietungsmöglichkeiten
Transparentes Grundbucheintragsverfahren
Ausländische Investoren genießen dieselben Eigentumsrechte wie dominikanische Staatsbürger
Immobilienbesitz kann zu Aufenthaltserlaubnissen führen
Grundsteuerbefreiungen für qualifizierende Immobilien
Starker Mietmarkt, besonders in Touristenregionen
Vor dem Kauf sollte ein Anwalt den Rechtsstatus der Immobilie prüfen. Die rechtliche Vertretung des Käufers stellt sicher, dass alle Dokumente in Ordnung sind und die Immobilie einen einwandfreien Eigentumstitel hat.
Amtliche Eigentumsbescheinigung aus dem Grundbuchamt
Amtlicher Katasterplan mit Grenzen und Abmessungen
Personalausweis oder Reisepass des Verkäufers
Bescheinigung über den Grundsteuerstatus (IPI)
Unternehmensdokumente wenn der Verkäufer eine Firma ist
Regelwerk bei Eigentum in einer Wohnanlage
Century 21 Perdomo arbeitet mit erfahrenen Immobilienanwälten zusammen. Für unsere Transaktionen empfehlen wir dringend Lic. Guido Perdomo. Mit jahrzehntelanger Erfahrung im dominikanischen Immobilienrecht bietet seine Kanzlei die Rechtssicherheit und Expertise, auf die sich internationale Investoren verlassen.
Für die Eigentumsübertragung sind folgende Schritte erforderlich:
Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt werden. Bei verheirateten Verkäufern muss auch der Ehepartner unterschreiben.
Eine Immobilienbewertung einholen.
Zahlung der 3%igen Übertragungssteuer basierend auf dem Immobilienwert.
Einreichung des Übertragungsvertrags, Eigentumsnachweis des Verkäufers, DGII-Dokumente und Identitätsnachweise beim Grundbuchamt.
Das Grundbuchamt stellt eine neue Eigentumsurkunde auf den Namen des Käufers aus.
Kostenüberblick beim Immobilienkauf:
1% des Kaufwerts (mindestens 1.000 US$)
3% des Immobilienwerts
Ca. 250 US$
Für eine präzise Berechnung aller Kosten im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Immobilienkauf konsultieren Sie unseren Immobilienanwalt. Die tatsächlichen Kosten können je nach Immobilienwert, Standort und anderen Faktoren variieren.
Die Grunderwerbssteuer beträgt 3% des Immobilienwerts plus 250 US$ Nebenkosten.
Immobilienwert: 200.000 US$
Übertragungssteuer (3%): 6.000 US$
Nebenkosten: 250 US$
Gesamtübertragungskosten: 6.250 US$
Es gibt keine Beschränkungen für Ausländer, die in der Dominikanischen Republik Immobilien erben.
3% für in der Dominikanischen Republik ansässige Erben
Immobilienwert: 300.000 US$
Erbschaftssteuer (3%): 9.000 US$
4,5% für im Ausland lebende Begünstigte
Immobilienwert: 300.000 US$
Erbschaftssteuer (4,5%): 13.500 US$
Wichtiger Hinweis: Die Erbschaftssteuer wird auf Basis des von der dominikanischen Steuerbehörde (DGII) geschätzten Immobilienwerts berechnet und nicht unbedingt dem Marktwert.
Für die Gründung einer dominikanischen Gesellschaft zur Immobilienverwaltung oder -erwerb gibt es zwei Haupttypen:
Mindestkapital: RD$100.000,00
Mindestens 2, maximal 50 Gesellschafter
Nur ein Geschäftsführer erforderlich (natürliche Person)
Haftung beschränkt auf Kapitaleinlage
Kein Mindestkapital
Keine Gesellschafter, nur ein Eigentümer (natürliche Person)
Wird vom Eigentümer geführt
Century 21 Perdomo arbeitet mit erfahrenen Juristen zusammen, die Sie bei der Gründung dominikanischer Gesellschaften für Immobilieninvestitionen unterstützen.
Ja, Ausländer können Strandgrundstücke mit denselben Rechten wie Einheimische besitzen.
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